Steuer 2019

Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 verlängert

Mit Schreiben vom 21.12.2020 teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass es die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2019 allgemein bis zum 31.3.2021 verlängert.

Einer Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 18.12.2020 zufolge soll diese Frist bis zum 31.8.2021 verlängert werden. Diese Frist war bei Ausarbeitung des Informationsschreibens noch nicht offiziell bestätigt.

Anmerkung: Zzt. ist eine gesetzliche Regelung zur Fristverlängerung bis zum 31.8.2021 in Arbeit (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung – Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019).

Ein sogenannter Andi Scheuer Vertrag !

AstraZeneca muss „nach bestem Bemühen“ liefern

tagesschau.de: Was bedeutet das?

Ehlers: Die Zahlungsverpflichtung der Europäischen Union wurde im Vertrag verankert. Jedoch sind die Klauseln zur Herstellung und Lieferung immer mit der „Best Reasonable Efforts“-Klausel gekoppelt. Eine damit einhergehende Verpflichtung, eine bestimmte Liefermenge zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuliefern, gibt es jedoch nicht.

Schon die Präambel enthält eine „Best-Reasonable-Efforts“-Klausel. Demnach soll AstraZeneca nach „bestem Bemühen“ die Produktionskapazitäten für die vereinbarten 300 Millionen Impfstoffdosen aufzubauen, um eine zeitgerechte Distribution des Impfstoffes zu gewährleisten. Diese Verpflichtung ergibt sich aber dann nicht, wenn sich AstraZeneca entsprechend bemüht hat.

Eine derartige Klausel findet sich übrigens durchgängig an allen wesentlichen Stellen im Vertrag. „Best Reasonable Efforts“ ist konkret im Vertrag definiert: Maßgeblich sind hiernach das Handeln und der Grad des Bemühens, die Unternehmen mit vergleichbarer Größe an den Tag legen würden. Und nach diesem Maßstab muss man die Tätigkeit von AstraZeneca nun bewerten.

tagesschau.de: Das heißt, Sie können Ursula von der Leyens Aussage, es handle sich um einen „glasklaren“ Vertrag mit „verbindlichen Bestellungen“ nicht bestätigen?

Ehlers: Nein. Es steht die bestellte Menge drin: 300 Millionen plus 100 Millionen und die erste Teillieferung im ersten Quartal 2021. Aber immer unter der Bedingung – und das ist der entscheidende Punkt – „nach bestem Bemühen“. Also wir haben es hier nicht mit einem Vertrag zu tun, in dem AstraZeneca sagt: Wir liefern 80 Millionen in der gegebenen Qualität spätestens zum 31. März. Wir haben den gesamten Vertrag gescannt, da findet sich so etwas nicht.