Wer Cannabis auf Rezept bekommt, muss Waffenbesitzkarte und Jagdschein abgeben. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Wer einer Neonazi-Kameradschaft wie dem „Freien Widerstand Kassel“ angehört und den Behörden als rechtsextremer Agitator im Netz und bei gewaltsamen Demos bekannt ist, der darf seine Waffenbesitzkarte nebst Munitionsberechtigung hingegen behalten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.
Das Waffenrecht in Deutschland ist ein Witz. Das Waffengesetz beinhaltet nur eine windelweiche Klausel, um Extremisten von Schützenvereinen fernzuhalten. Die Klausel sagt: Wer fünf Jahre lang nicht mehr den Verfassungsschutz beschäftigt, ist sauber genug. Waidmannsheil! So konnte, wie sich jetzt herausstellt, sogar der mutmaßliche Komplize im Mordfall Walter Lübcke, einer vom „Freien Widerstand Kassel“, an Schießwerkzeug kommen. Im Schützenclub 1952 Sandershausen saß er sogar im Vorstand. Das ist ein Versagen der Sicherheitsbehörden in Hessen. Aber auch einer Gesetzgebung, die lasch ist bis zur Lächerlichkeit.
(SZ 22.08.)