Die Öffnungszeiten von Bayerns Biergärten haben nicht nur in der Koalition für viel Streit gesorgt. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist das aber wohl ohnehin nur noch Makulatur.
München (dpa/lby) – Die Öffnungszeiten von Bayerns Biergärten und Restaurants unterliegen ab sofort keinen Vorgaben der Staatsregierung zur Eindämmung der Corona-Krise mehr. „Es gibt jetzt keine spezifischen Vorgaben für die Öffnungszeiten mit Blick auf die Corona-Pandemie. Das gilt ab sofort“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Faktisch gelten damit wieder die gleichen Vorgaben für die Öffnungszeiten wie vor Beginn der Krise.
Das Gesundheitsministerium in München reagierte damit am Freitag auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Die Richter hatten die derzeit noch geltende vorgezogene Sperrstunde ab 22.00 Uhr für Bayerns Gastronomie wegen der Corona-Pandemie vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit faktisch dauerhaft gekippt.
Sie bewerteten die nur eingeschränkt gestattete Abgabe von Speisen und Getränken sowohl in den Innenräumen von Gaststätten als auch auf Freischankflächen von 6 bis 22 Uhr „als nicht rechtskonform“. Ein Gastwirt aus Unterfranken hatte die zeitliche Beschränkung der Bewirtung im Rahmen eines Normenkontroll-Eilverfahrens angefochten.
(Quelle: n-tv)